Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz und

Offenlegungspflicht gemäß Mediengesetz §25

 

mb edv GmbH

 

Firmenbuch Nr.: FN 524056 x

Firmenbuchgericht: Landesgericht Wiener Neustadt

 

Mühlgasse 1 / Objekt 8

2353 Guntramsdorf

+43 2252 56056

www.mbedv.at

office@mbedv.at

Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Mödling
UID:      

ATU75121529

 

 Firmensitz (Hauptniederlassung): Guntramsdorf
Unternehmensgegenstand:

IT Dienstleistungen

Geschäftsführung:        

Ing. Martin Beofsich


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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB der mb edv GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der mb edv GmbH

 

 

 

1 Verbindlichkeit

 

1.1 Alle Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen, sofern Abweichungen nicht schriftlich ausdrücklich bestätigt werden. Durch Änderung oder Ungültigkeit einzelner Bedingungen wird die Gültigkeit der restlichen nicht eingeschränkt. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von mb edv GmbH schriftlich erfolgen und firmengemäß gefertigt wurden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang.

 

1.2 Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

 

 

 

2 Umfang der Lieferpflicht

 

2.1 Der Umfang der Lieferpflicht wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Wir haben grundsätzlich das Recht zur Teillieferung.

 

2.2 Technische Änderungen behalten wir uns vor und werden vom Auftraggeber ausdrücklich anerkannt, sofern sie nicht die Funktion des Liefergegenstandes beeinträchtigen.

 

 

 

3 Leistung und Prüfung

 

3.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:

 

Ausarbeitung von Organisationskonzepten, Global- und Detailanalysen, Erstellung von Individualprogrammen, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung), Programmwartung, Dienstleistungen, Reparaturen sowie Lieferung von Hardware und Standardsoftware.

 

3.2 Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Daten, sowie Testmöglichkeiten, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.

 

3.3 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die die  mb edv GmbH gegen Kostenberechnung auf Grund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und firmengemäß zu unterfertigen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

 

3.4 Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Übernahmeprotokoll bestätigt. Läßt der Auftraggeber den Zeitraum von 4 Wochen ohne Abnahme erfolgen, so gilt das Programm als abgenommen. Bei Einsatz im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software in jedem Fall als abgenommen.

 

3.5 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, daß die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung und/oder Auftragsbestätigung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist die mb edv GmbH verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Erfolgt seitens des Auftraggebers keine Änderung der Leistungsbeschreibung, die eine Durchführung des Auftrages ermöglicht, kann die mb edv GmbH die Ausführung ablehnen. Die bis dahin angelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

 

 

 

4 Preise

 

4.1 Die Verrechnung von Arbeitsleistungen und Materialien erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Serviceleistung gültigen Preisen der mb edv GmbH zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reisekosten gelangen zu den jeweils gültigen mb edv GmbH Sätzen gesondert zur Verrechnung. Serviceleistungen bzw. Reisezeiten, die außerhalb der normalen Geschäftszeit erbracht werden, werden mit den kollektivvertraglich festgelegten Zuschlägen verrechnet.

 

4.2 Die Preise für Hardware und -komponenten verstehen sich ab Lager Traiskirchen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise wurden von uns auf Grund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Bezugspreise, sowie sonstiger Kosten (Zoll, Fracht u.ä.) berechnet. Treten zwischen dem Tag der Bestellung und dem Tag der Lieferung Erhöhungen ein, so behalten wir uns eine verhältnismäßige Erhöhung unserer Preise vor.

 

 

 

5 Zahlungsbedingungen

 

5.1 Wenn nicht gemäß unserer Auftragsbestätigung abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden, so sind alle Lieferungen prompt nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug auf das auf der Rechnung bezeichnete Konto einzubezahlen.

 

5.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen, sowie Mahnspesen verrechnet.

 

5.3 Eine Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft.

 

5.4 Bei Teillieferungen hat eine entsprechende Bezahlung zu erfolgen.

 

5.5 Werden besondere Zahlungsbedingungen bzw. Wechselvereinbarungen, aus welchen Gründen immer, nicht eingehalten, so tritt Terminverlust ein, d.h. die Gesamtforderung wird sofort fällig.

 

 

 

6 Lieferzeit

 

6.1 Die Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem Übereinstimmung über den Auftrag zwischen Besteller und der mb edv GmbH vorliegt, und durch unsere Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wird.

 

6.2 Höhere Gewalt oder sonstige, unserer Voraussicht oder Einflußnahme nicht unterliegende Behinderung bzw. Verzögerung der Auslieferung verlängern die Lieferfrist, ohne daß der Auftraggeber hieraus irgendeinen Anspruch ableiten kann.

 

6.3 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Ein Rücktritt kann vom Auftraggeber nur erklärt werden, wenn sich die mb edv GmbH im Lieferverzug befindet und innerhalb einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist nicht nachkommt.

 

6.4 Kann die Zustellung einer bei der mb edv GmbH bestellten und bereits eingelagerten Ware aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, so wird Lagergeld in der Höhe von 1/2 % des Rechnungsbetrages je angefangenen Monat verrechnet.

 

 

 

7 Gewährleistung

 

Die mb edv GmbH leistet für 2 Jahre ab Rechnungsdatum Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von ihr gelieferten Geräte (Hardware). Die Gewährleistung beschränkt sich auf diejenigen Mängel des Gerätes, die nicht auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Benutzung oder Behandlung zurückzuführen sind. Software und Betriebssysteme unterliegen nicht der Gewährleistung.

 

 

 

8 Gefahrenübergang

 

8.1 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware unser Lager bzw. bei Streckengeschäften das Lager unseres Lieferanten verlassen hat. Das gilt auch für Teillieferungen und auch dann, wenn die Kosten für Anfuhr und Aufstellung von der mb edv GmbH übernommen wurden

 

8.2 Wenn der Versand oder die Zustellung in Folge von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, verzögert wird, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

 

 

 

9 Mängelrüge

 

9.1 Die Ware ( Geräte bzw. Auftragsgegenstände lt. Punkt 3) ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach erfolgter Übernahme unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der mb edv GmbH schriftlich bekanntzugeben.

 

9.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

 

9.3 Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Gerätes. Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der mb edv GmbH über. Sollte eine erforderliche Reparatur nicht von der mb edv GmbH durchgeführt werden können, behalten wir uns vor, die Geräte an unseren Lieferanten zu senden. Alle damit verbundenen Spesen, Versicherung und Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Jede Gewährleistung erlischt, wenn vom Auftraggeber oder Dritten Veränderungen oder Reparaturen an dem Gerät vorgenommen wurden.

 

9.4 Irgendwelche über die obigen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche wegen Liefermängel werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftung für mittelbare Schäden die dem Auftraggeber oder Dritten aus der Benützung eines fehlerhaften Gerätes oder Programmes (Software) erwachsen, ausgeschlossen. Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften bei Geräteinstallationen ist Angelegenheit des Auftraggebers.

 

 

 

10 Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur völligen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Auftraggebers aus der gesamten Geschäftsverbindung bleiben gelieferte Gegenstände oder Programme (Software) Eigentum der mb edv GmbH. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der von uns gelieferten Gegenstände oder installierten Software zu verlangen; sollten wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, bedeutet das jedoch keinen Verzicht darauf.

 

 

 

11 Schadenersatzanspruch

 

Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund - etwa für Verzug - für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, sowie für Drittschaden sind ausgeschlossen, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt und soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

 

 

12 Haftung

 

Der Ersatz von Schäden aus Datenverlust/Datenbeschädigung, sowie von mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden oder Drittschäden ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

 

 

13 Produkthaftung

 

Allfällige Regreßforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn der Regreßberechtigte weist nach, daß der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

 

 

14 Urheberrecht und Nutzung

 

14.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Organisationskonzepte etc.) stehen der mb edv GmbH oder ihren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht die Software ausschließlich zu eigenen Zwecken zu verwenden.

 

14.2 Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.

 

14.3 Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung von Programmen und Leistungen lt. Pkt. 3 werden keine rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben.

 

14.4 Jede Verletzung der Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Falle volle Genugtuung zu leisten ist.

 

 

 

15 Reparaturen

 

Bei Reparaturen übernehmen wir die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten, haften jedoch nicht für Folgeschäden, die dem Auftraggeber durch Ausfall des Gerätes in irgendwelcher Form erwachsen können.

 

 

 

16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Guntramsdorf.

 

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der mb edv GmbH sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers bzw. bei Wechselklagen auch am Zahlungsort des Wechsels Klage zu erheben.

 

In jedem Falle gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.